Baufach – zeitweilige Ausdehnung des MwSt.-Satzes von 6%

Diese Maßnahme ist zeitlich begrenzt, sie läuft am 31.12.2009 aus.

Reduzierter Satz von 6 %

Seit 2000 wird der MwSt.-Satz von 6 % für gewisse Bauarbeiten angewandt (s. Liste in Anhang 1 ; Art. 1bis KE Nr. 20), die an Privatwohnungen durchgeführt werden, die älter als 5 Jahre sind.

Es ist vorgesehen, dass diese Maßnahme auslaufen wird am 31. Dezember 2010. Ab diesem Datum wird der reduzierte MwSt.-Satz beschränkt sein auf Bauarbeiten an Privatwohnungen die älter als 15 Jahre sind

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