Bebaute Grundstücke

Ab dem 1. Januar 2011 ist nicht nur der Verkauf eines neuen Gebäudes der MwSt. in Höhe von 21% unterworfen, sondern ebenfalls der Verkauf des dazugehörigen Grundstücks, wenn die 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind: 

1. das errichtete Gebäude wird unter Anwendung der MwSt. verkauft;

2. das Gebäude und das dazugehörige Grundstück werden von ein
    und derselben Person veräußert;

3. das Gebäude und das dazugehörige Grundstück werden zur gleichen Zeit veräußert.

Diese Regelung ersetzt die üblichen Einregistrierungsgebühren (10% in Flandern und 12,5% in der Wallonie und der Region Brüssel).

Siehe auch : Décision TVA n° E.T.119.318 dd. 28.10.2010