Bebaute Grundstücke
Ab dem 1. Januar 2011 ist nicht nur der Verkauf eines neuen Gebäudes der MwSt. in Höhe von 21% unterworfen, sondern ebenfalls der Verkauf des dazugehörigen Grundstücks, wenn die 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind:
1. das errichtete Gebäude wird unter Anwendung der MwSt. verkauft;
2. das Gebäude und das dazugehörige Grundstück werden von ein
und derselben Person veräußert;
3. das Gebäude und das dazugehörige Grundstück werden zur gleichen Zeit veräußert.
Diese Regelung ersetzt die üblichen Einregistrierungsgebühren (10% in Flandern und 12,5% in der Wallonie und der Region Brüssel).
Siehe auch : Décision TVA n° E.T.119.318 dd. 28.10.2010