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Steuervorteile für Privatpersonen
Folgende Steuervorteile werden ab dem Steuerjahr 2008 (Einkünfte 2007) gewährt:
- Ankauf eines Dieselfahrzeuges, Co2 Emissionen niedriger als 130 gr/km : 200 EURO
- Bau, Ankauf oder Umbau eines Passivhauses in Belgien oder der Europäischen Union: 780 EURO pro Haus
- Einrichtung von Installationen zum Schutz vor Brand und Diebstahl : 50 % der Kosten der Installationen mit einem Maximum von 170 EURO pro Wohnung und Jahr
- Arbeiten an einer Mietwohnung, die durch eine soziale Immobilienagentur vermittelt wird: bei einem maximalen Investitionsbetrag von 9760 EURO, kann während 9 Jahren eine Steuerermäßigung in Höhe von 5 % des investierten Betrages, mit einem jährlichen Maximalbeitrag von 980 EURO pro Wohnung, erzielt werden.
Anwaltskosten
Ab dem 01.01.2008 müssen Anwaltskosten der gewinnenden Partei, durch die verlierende Partei getragen werden. Im Königlichen Erlass vom 26.10.2007 (MB 09.11.2007) werden die genauen Bedingungen festgelegt.
Abzug für Risikokapital
Ab dem Steuerjahr 2008 beträgt der Zinssatz für den Abzug für Risikokapital 3,781 %. Für kleine und mittlere Unternehmen 4,281 %. Ab dem Steuerjahr 2009 werden diese Beträge auf 4,307 % bzw. 4,807 % erhöht.
Abzug der Autokosten
Die Abzugsfähigkeit von Autokosten in Gesellschaften (nicht Privatpersonen) ist ab dem 01.04.2007 abhängig von den Co² Abgaben des Fahrzeuges.
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Abgasemissionen (gr/km) |
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Abzug |
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Diesel |
Benzin |
% |
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< 105 |
< 120 |
90 |
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105– 115 |
121 - 130 |
80 |
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116 – 145 |
131 - 160 |
75 |
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145– 175 |
161 - 190 |
70 |
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176 - > |
191 - > |
60 |
Elektronische Mehrwertsteuererklärung
Ab dem 01.07.2007 sind Mehrwertsteuerpflichtige deren Jahresumsatz des Jahres 2005, ohne Mehrwertsteuer einen Betrag von 50.000.000 EURO übersteigt, verpflichtet die Umsatzsteuererklärung elektronisch zu hinterlegen.
Ab dem 01.02.2008 ist diese Verpflichtung auf ALLE MEHRWERTSTEUERPFLICHTIGEN anwendbar, die monatliche Erklärungen hinterlegen.
Ab dem 01.04.2009 müssen ALLE Mehrwertsteuererklärungen elektronisch eingereicht werden.
Mehrwertsteuernummer
Ab dem 01.01.2008 muss die Mehrwertsteuernummer zehn Ziffern beinhalten.
In Belgien wird somit vor der alten neunstelligen Nummer eine Null hinzugefügt. |