Die vereinfachte Rechnung ersetzt die MwSt.-Nota im Horeca Bereich
Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes im Horeca Bereich von 21% auf 12% bringt für den Sektor zusätzliche administrative Verpflichtungen mit sich.
Einrichtungen im Gastgewerbe, die mindestens 10% ihres Gesamtumsatzes mit Restauration erzielen, sind künftig dazu verpflichtet, sich mit einer elektronischen Registrierkasse auszustatten.
Diese Verpflichtung gilt ab dem 01.01.2010 für neue Einrichtungen, für bereits bestehende gilt hingegen eine Übergangszeit bis zum 01.01.2013.
Ziel diese Maßnahme ist einerseits die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, gleichzeitig dient sie zur Einführung eines Systems der vereinfachten Rechnung, die die derzeit bestehende MwSt.-Nota ersetzen soll.
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